Durch die Einführung des Bürgergeldes wird der Fokus der Arbeit der Jobcenter verstärkt auf die Qualifizierung gerichtet. Es steht nicht mehr nur die Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Vielmehr geht es darum die Kundinnen und Kunden nachhaltig und der eigenen beruflichen Bildung entsprechend zu vermitteln. Dazu gehört auch zusammen mit ihnen realistische berufliche Perspektiven und den Weg dorthin festzulegen. Dies geschieht ab dem 01.07.2023 in einem Kooperationsplan. Auch wenn die Integrationsfachkräfte mit den Kundinnen und Kunden auf Augenhöhe agieren, kann es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
In diesem Fall ist es möglich die neue Schlichtungsstelle im Jobcenter einzubinden. „Die Schlichtungsstelle kann von beiden Seiten eingeschaltet werden, wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans gibt. Wir überlegen dann in einem gemeinsamen Gespräch welche beruflichen Möglichkeiten es gibt und finden eine Lösung, mit der beide Seiten einverstanden sind“, berichtet Anna Dedic, Schlichterin im Jobcenter AHA Kreis Soest. „Im Mittelpunkt steht für mich eine neutrale und unterstützende Hilfestellung, deshalb freue ich mich auf die neue Aufgabe.“ Vertreten wird sie von Stefanie Wiengarten, die ebenfalls als neutrale Instanz handeln wird.
Zu erreichen ist die Schlichterstelle wie folgt:
Anna-Maria Dedic
E-Mail: Anna-Maria.Dedic@jobcenter-ge.de
Telefon: 02921 106 260
Stefanie Wiengarten (Stellvertretung)
E-Mail: Stefanie.Wiengarten@jobcenter-ge.de
Telefon: 02921 106 180
oder per Mail an: jobcenter-soest.Schlichtung@jobcenter-ge.de