Förderung für langzeitarbeitslose Menschen nach §16e SGB II
Die Bundesregierung fördert gezielt mit unterschiedlichen Programmen und Gesetzen die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen. Im Zweiten Sozialgesetzbuch wurden in den letzten Jahren aus diesem Grund die §16e und § 16i angepasst.
Der § 16e – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Menschen (EVL) – bietet Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind, die Möglichkeit wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Es wird nicht geprüft, ob und in welcher Form eine Stelle aufgrund von Minderleistungen nur bedingt ausgeübt werden kann. Auch Weiterbildungen können über diesen Paragraphen gefördert werden. Für die Beantragung des Lohnkostenzuschusses gelten folgende Rahmendaten:
Förderdauer: max. 2 Jahre
Förderhöhe: 1. Jahr: 75 Prozent des Lohnes, 2. Jahr: 50 Prozent des Lohnes
Anmerkung: Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.
Teilhabe ermöglichen – Förderung für langzeitarbeitslose Menschen nach §16i SGB II
Der § 16i richtet sich an Frauen und Männer über 25 Jahre, die entweder:
- in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Bürgergeld/Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit allenfalls kurz erwerbstätig waren.
oder:
- in den letzten fünf Jahren durchgehend Bürgergeld/Arbeitslosengeld II bezogen haben und eine anerkannte Schwerbehinderung haben oder mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Förderdauer: max. 5 Jahre
Förderhöhe: in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Lohnes, danach sinkt diese jährlich um 10 Prozentpunkte.
Anmerkung: Eine Förderung wird auf Basis des Tariflohns, bei nicht tarifgebundenen oder tariforientierten Arbeitgebern auf Basis des Mindestlohns, gezahlt. Ein Einsatz ist sowohl auf dem allgemeinen als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt möglich. Für Weiterbildungen können zusätzlich bis zu 3.000 Euro beantragt werden.
Sie möchten gerne mehr über die Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen erfahren?
Dann helfen Ihnen unsere Betriebsakquisiteur:innen Maja Schubin (Telefon 02921 106 143) und Christian Kühni (02921 106 159) gerne weiter.