Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung können einkommensschwache Familien zusätzliche finanzielle Unterstützung für Bildungs- und Freizeitangebote erhalten. Ob für Nachhilfe, das Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule, Schulmaterial oder den Sportverein – das Geld kann gezielt für die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingesetzt werden. Federführende und koordinierende Stelle ist der Kreis Soest. Jedoch können Bürgergeld-Empfänger:innen ihre Unterlagen beim Jobcenter einreichen, wo sie direkt bearbeitet werden.
Das Wichtigste in Kürze
Zum 1. August 2019 ist das Starke-Familien-Gesetz in Kraft getreten. Dadurch wird es für Sie einfacher, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen. Leistungen zur Bildung und Teilhabe können die Übernahme von Kosten für diese Angebote sein:
- Mittagessen in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Schülerbeförderung (Schulbus o.Ä.)
- Freizeitaktivitäten (u.a. Sport, Musik, Freizeit)
- Schulbedarf (Hefte, Schreibmaterial, Schulrucksack o.Ä.)
Nur für die Übernahme von Kosten für eine Lernförderung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Für alle anderen Unterstützungsangebote sind keine Anträge, sondern gesonderte Nachweise (Anlagen) erforderlich. Sie sind verlinkt oder im Downloadbereich unter der Rubrik „Bildung und Teilhabe“ zu finden. Die Förderung des Schulbedarfs muss in der Regel nicht separat beantragt werden.