Für SGB-II-Empfängerinnen und Empfänger gelten besondere Anforderungen an den eigenen Wohnraum, damit die Kosten für Miete und Nebenkosten vom Jobcenter vollständig erstattet werden können. Eine Orientierungshilfe bietet diese Tabelle des Kreises Soest. Hier ist festgelegt, welche Unterkunftskosten als angemessen gelten. Denn das Jobcenter AHA Kreis Soest orientiert sich bei den eigenen Bescheiden an den Vorgaben des Kreises Soest, der für die Erstattung der Kosten der Unterkunft aufkommt.
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