Zum 01.01.2023 wird das Bürgergeld in Deutschland eingeführt. Es löst das alte Arbeitslosengeld II ab. Dies bringt viele Fragen mit sich. Die Wichtigsten sind hier aufgeführt:
Muss ich einen neuen Antrag stellen, um das Bürgergeld zu erhalten?
Nein, wer zuvor bereits SGB II-Leistungen erhalten hat, muss keine neuen Anträge einreichen. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Was wird sich für mich als Kund:in alles ändern?
Die größten Veränderungen wird es ab dem Sommer 2023 geben. Ab Juli gibt es mehr Fördermöglichkeiten und auch Weiterbildungsgeld. Zudem werden dann die Eingliederungsvereinbarungen von dem neuen Kooperationsplan abgelöst.
Wer bekommt wie viel Geld?
Leistungsberechtigte | Regelbedarf |
Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 506 Euro |
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 Euro |
Was passiert mit den Sanktionen, die das Jobcenter früher verhängt hat und für die in den letzten Monaten eine Moratorium galt?
Im Falle von Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar 2023 wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Leistungsminderungen kommen nur selten vor.
Sie haben noch weitere Fragen?
Viele Informationen finden Sie auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit.