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Fragen und Antworten

Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 01.07.2026 wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Deutschland eingeführt. Sie löst das alte Bürgergeld ab. Dies bringt viele Fragen mit sich. Die Wichtigsten sind hier aufgeführt:

Muss ich einen neuen Antrag stellen, um das Grundsicherungsgeld zu erhalten?

Nein, wer zuvor bereits SGB II-Leistungen erhalten hat, muss keine neuen Anträge einreichen. Die Umstellung erfolgt automatisch. Bestehende Bescheide behalten ihre Gültigkeit.

 

Was wird sich für mich als Kund:in alles ändern?

Ab Juli liegt der Fokus der Jobcenter stärker auf eine schnelle Arbeitsaufnahme und verbindliche Mitwirkung der Leistungsempfänger:innen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vermittlung hat Vorrang: Zielsetzung der Jobcenter ist verstärkt eine schnelle Vermittlung von (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsstellen. Weiterbildung bleibt möglich, tritt aber häufiger in den Hintergrund.
  • Strengere Mitwirkungspflichten: Wer Grundsicherungsgeld erhält muss Bewerbungs- und Mitwirkungspflichten konsequenter erfüllen. Wer sich nicht einbringt, muss mit Sanktionen rechnen.
  • Verschärfte Sanktionen: Wer sich nicht an Absprachen hält – also seine Mitwirkungspflichten verletzt – muss mit Kürzungen der Geldleistung rechnen.
  • Mehr Verbindlichkeit: Die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten wird stärker auf konkrete Integrationsschritte ausgerichtet. Ziel ist eine engere Begleitung und schnellere Eingliederung in Arbeit.

 

Wer bekommt wie viel Geld?

Leistungsberechtigte Regelbedarf
Alleinstehende/Alleinerziehende 563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 506 Euro
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 451 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro

 

Sie haben noch weitere Fragen?

Viele Informationen finden Sie auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen

Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende wird zum 1. Juli 2026 eingeführt. Weitere Informationen hierzu sind auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finden.

Zu den Infos Doppelpfeil_Weiss