Zum 01.07.2026 wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Deutschland eingeführt. Sie löst das alte Bürgergeld ab. Dies bringt viele Fragen mit sich. Die Wichtigsten sind hier aufgeführt:
Muss ich einen neuen Antrag stellen, um das Grundsicherungsgeld zu erhalten?
Nein, wer zuvor bereits SGB II-Leistungen erhalten hat, muss keine neuen Anträge einreichen. Die Umstellung erfolgt automatisch. Bestehende Bescheide behalten ihre Gültigkeit.
Was wird sich für mich als Kund:in alles ändern?
Ab Juli liegt der Fokus der Jobcenter stärker auf eine schnelle Arbeitsaufnahme und verbindliche Mitwirkung der Leistungsempfänger:innen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Vermittlung hat Vorrang: Zielsetzung der Jobcenter ist verstärkt eine schnelle Vermittlung von (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsstellen. Weiterbildung bleibt möglich, tritt aber häufiger in den Hintergrund.
- Strengere Mitwirkungspflichten: Wer Grundsicherungsgeld erhält muss Bewerbungs- und Mitwirkungspflichten konsequenter erfüllen. Wer sich nicht einbringt, muss mit Sanktionen rechnen.
- Verschärfte Sanktionen: Wer sich nicht an Absprachen hält – also seine Mitwirkungspflichten verletzt – muss mit Kürzungen der Geldleistung rechnen.
- Mehr Verbindlichkeit: Die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten wird stärker auf konkrete Integrationsschritte ausgerichtet. Ziel ist eine engere Begleitung und schnellere Eingliederung in Arbeit.
Wer bekommt wie viel Geld?
| Leistungsberechtigte | Regelbedarf |
| Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 Euro |
| Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 506 Euro |
| Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
| Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 Euro |
Sie haben noch weitere Fragen?
Viele Informationen finden Sie auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit.